Breitere Türen oder eine fest installierte Rampe: Wer Angehörige pflegt, streckt manchmal Geld für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen vor – und reicht den Erstattungsantrag nachträglich bei der Pflegekasse ein. Bisher galt: Stirbt der Pflegbedürftige, bevor der Antrag bei der Kasse eingeht, erlöschen alle Ansprüche. Seit Beginn des Jahres ist das anders. „Nun erhalten Angehörige auch nach dem Tod des Pflegebedürftigen Geld zurück, auf das sie Anspruch haben“, sagt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Familien haben jetzt zwölf Monate Zeit, offene Abrechnungen geltend zu machen. Weitere Änderungen des Pflegrechts, finden Sie hier: