Von Parodontitis Betroffene mussten bisher die Vor- und Nachbehandlung selbst bezahlen. Ab jetzt übernehmen gesetzliche Krankenkassen bei diagnostizierter Parodontitis nicht nur die Akutbehandlung, sondern auch eine umfangreiche Nachsorge. Dazu zählt auch die Reinigung aller Zähne. Da sich das noch nicht in jeder Zahnarztpraxis herumgesprochen hat, sollten sich Betroffene von ihrer Zahnarztpraxis nicht abwimmeln lassen, sondern auf ihrem Recht auf Kassenleistung bestehen. Damit die gesetzlichen Kassen die Kosten übernehmen, muss vor Behandlungsbeginn ein schriftlicher Antrag gestellt werden