Wer Tabletten teilt, möchte damit in erster Linie die Dosis des eingenommenen Wirkstoffes reduzieren. Das kann notwendig sein, wenn das Arzneimittel nicht in einer niedrigeren Dosierung erhältlich ist. Grundsätzlich sollten Tabletten jedoch nur geteilt werden, wenn es gar nicht anders geht. Selbst wenn eine Tablette in der Mitte eine Kerbe oder Rille hat, kann es sein, dass sie nicht geteilt werden sollte. Dazu zählen unter anderem:
- Tabletten mit CMR-Wirkstoff – das sind Präparate, die krebserregend (C = kanzerogen), erbgutverändernd (M = mutagen) oder fruchtbarkeitsschädigend (R = reproduktionstoxisch) sind. Dazu zählen Zytostatika (zelltötende Mittel, etwa gegen Krebs), Virustatika (Viren tötende Mittel) und Retinoide (z.B. Mittel gegen schwere Akne). Denn beim Teilen von Tabletten entstehen oft Bruchstaub und Schwebeteilchen, die eingeatmet werden können.
- Magensaftresistente Tabletten – hier verhindert der Überzug, dass die Wirkstoffe bereits im Magen freigesetzt werden. Stattdessen werden die Wirkstoffe erst im Darm freigegeben. Das klappt aber nur, wenn magensaftresistente Filmtabletten als Ganzes geschluckt werden – der Schutzüberzug also intakt bleibt.
- Retard-Tabletten – der Retard-Überzug bewirkt, dass Wirkstoffe nicht in einem Schwung, sondern nach und nach freigesetzt werden. Diese kontrollierte Abgabe wird durchs Teilen gestört.
Welche Tabletten ebenfalls nicht teilbar sind und mit welcher Zerlegetechnik Sie am besten arbeiten, erfahren Sie hier: