Neuerdings können auch Patienten per Videosprechstunde krankgeschrieben werden, die der Vertragsarztpraxis unbekannt sind. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Ende November 2021 gefasst. Schon seit Oktober 2020 können Ärzte mittels Videosprechstunde die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten feststellen. Allerdings galt dies zunächst nur für die Versicherten, die in der Arztpraxis bereits bekannt sind. Jetzt können auch den Ärzten unbekannte Patienten auf diese Weise krankgeschrieben werden.
Einschränkung: Praxisbekannte Patienten können per Videosprechstunde maximal sieben, unbekannte nur drei Tage krankgeschrieben werden.