In naher Zukunft sollen Patienten mit Herzinsuffizienz (Herzschwäche) auch telemedizinisch betreut werden. Das sieht die Methodenrichtlinie „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor.
Der Richtlinie liegt u.a. eine zwölfmonatige Studie zugrunde. Dank telemedizinischer Betreuung habe man dabei die Anzahl der ungeplanten Hospitalisierungen um 30 Prozent senken können. Im Rahmen der „Fontane-Studie“ habe man zudem eine Reduktion der Sterblichkeit bei Herzpatienten in der Telemedizingruppe nachweisen können.
Gemäß der neuen Richtlinie ergänzt die telemedizinische Mitbetreuung die Arbeit der zuständigen niedergelassenen Kardiologen vor Ort. Dazu sollen jeden Tag Vitalwerte wie Herzschlag, Sauerstoffsättigung oder Blutdruck durch die Patienten erfasst und automatisch an ein Telemedizinzentrum übertragen werden. Wenn ein Wert nicht im Normbereich liege oder nicht übermittelt werde, könnten Ärzte umgehend reagieren, auch ohne dass Betroffene in der Klinik sind.