Rund zwei Drittel aller Menschen mit Alzheimer werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Dabei lassen sich Gefahrensituationen nicht immer vermeiden, denn die Alzheimer-Krankheit führt zu einem nachlassenden Gedächtnis, einer Verschlechterung der Alltagsfähigkeiten und der Orientierung sowie einem zunehmenden Bewegungsdrang. Deshalb ist es ratsam, den Wohnraum an die Bedürfnisse des oder der Erkrankten anzupassen, um Verletzungen zu vermeiden.
Menschen mit Alzheimer sollten in ihrem Zuhause genügend Raum für Bewegung haben. Stolperfallen wie hohe Teppiche oder Elektrokabel auf dem Boden sollten vermieden werden. Die Sicherheit auf Treppen kann durch Markierungen der Treppenstufen mit breitem gelbem Klebeband oder die Montage eines zusätzlichen Handlaufs erhöht werden.
Eine häufig auftretende Verhaltensweise bei Menschen mit Alzheimer ist das Weg- beziehungsweise Hinlaufen. Da der Orientierungssinn bereits früh gestört ist, ist es für eine Patientin oder einen Patienten gefährlich, alleine unterwegs zu sein. Abhilfe schaffen können kindersichere Türgriffe und Alarmmatten vor den Türen. Es kann auch sinnvoll sein, eine Tür zu verbergen – zum Beispiel mit dem Bild eines Bücherregals. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass sich der Patient oder die Patientin nicht eingesperrt fühlt.
Im Badezimmer verhindern Gummimatten oder rutschfeste Streifen am Dusch- oder Wannenboden Stürze genauso wie Haltegriffe an der Wand. Ein Stuhl oder Hocker in der Dusche sorgt für zusätzliche Sicherheit. Durch Markieren der Wasserhähne – Rot für heiß, Blau für kalt – und einer Heißwassertemperatur von unter 45 Grad können Verbrühungen verhindert werden. Ein erhöhter Sitz kann den Toilettengang erleichtern.
Für die Küche gilt: Messer, Scheren und andere Utensilien, die gefährlich werden könnten, sollten weggeschlossen werden. Topf- und Pfannengriffe können bei Nutzung zur Rückseite des Herdes gedreht werden. Ein Brandmelder und ein Feuerlöscher sorgen für zusätzlichen Schutz.
Entsprechende Kosten für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können von der Pflegeversicherung bezuschusst werden. Hierfür muss ein Pflegegrad vorliegen. Pro Maßnahme stehen dann bis zu 4.000 Euro zur Verfügung.
Quelle;
Alzheimer Forschung Initiative e.V.