Eine zweite ärztliche Meinung – das wünschen sich viele, wenn eine OP ansteht oder eine andere Therapie mit weitreichenden Folgen. Für bestimmte Eingriffe gibt es deshalb ein gesetzlich geregeltes Zweitmeinungsverfahren. Doch auch darüber hinaus besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, eine weitere Expertenmeinung einzuholen. Die Stiftung Gesundheitswissen erklärt im Rahmen ihrer Themenwoche Patientenrechte, worauf Patientinnen und Patienten dabei achten sollten.
Wie und wann man sich eine zweite Meinung bei einer Behandlung durch den Arzt einholen kann, ist gesetzlich geregelt. Darin ist vorgesehen, dass Patientinnen und Patienten vor bestimmten planbaren Eingriffen das Recht auf eine unabhängige, neutrale zweite Meinung haben, und zwar durch dafür qualifizierte Fachärztinnen oder -ärzte. Die Kosten dafür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen – derzeit aber nur für Mandeloperationen, wenn eine Gebärmutterentfernung angeraten wird, eine Schulterarthroskopie, Kniegelenkersatz oder eine Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom geplant ist. Das heißt im Umkehrschluss, dass es nicht für alle Therapien oder Behandlungsoptionen ein gesetzlich geregeltes Zweitmeinungsverfahren gibt.
Unabhängig davon haben Patienten aber aufgrund des Rechts der freien Arztwahl die Möglichkeit, einen weiteren Mediziner um seine Meinung zu bitten. Dazu sollte man sich allerdings vorher über eventuelle Kostenfolgen beim Arzt oder Kostenträger informieren. Viele Kassen bieten auch eigene Zweitmeinungsverfahren an, etwa bei Operationen am Hüftgelenk, am Rücken oder bei der Behandlung von Krebs.
Weitere Informationen:
https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/patient-arzt/bei-zweifeln-aerztliche-zweitmeinung-einholen