Seit dem 1. Januar 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse einen neuen Zuschlag der Kassen, der mit der Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil für die reine Pflege soll so im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent sinken, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Nicht bezuschusst werden die weiteren, teilweise hohen Kosten für die Bewohner, zu denen die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie Investitionen zählen.