Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Viele Produkte mit Vitamin D ohne Erlaubnis im Angebot
Die meisten mit Vitamin D angereicherten Lebensmittel dürfen nur verkauft werden, wenn die Anreicherung durch eine Allgemeinverfügung oder Ausnahmegenehmigung erlaubt wurde. Grundsätzlich zugelassen ist der Zusatz von Vitamin D in Deutschland nur für Margarinen und Streichfette bis zu einer bestimmten, festgelegten Menge. Lebensmittel wie Brot, Milch und Pilze, die durch UV-Bestrahlung mit Vitamin D angereichert werden, müssen die Vorgaben der Verordnung über neuartige Lebensmittel erfüllen.
In einer Marktstichprobe im April und Mai untersuchten die Verbraucherzentralen Lebensmittel, die mit Vitamin D angereichert waren. Von 112 untersuchten Produkten hatte mehr als die Hälfte (68 Produkte) keine entsprechende Erlaubnis. Bei zehn weiteren Produkten ist nicht eindeutig, ob vorhandene Allgemeinverfügungen gelten. „Lebensmittelunternehmen müssen sich an die rechtlichen Vorgaben halten“, sagt Susanne Umbach, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die Lebensmittelüberwachungsbehörden müssen stärker kontrollieren, ob sich die Hersteller an das Verbot zur Anreicherung halten. Dieses Verbot gilt übrigens auch für den Zusatz von Vitamin A und von Mineralstoffen. Auch diese Nährstoffe dürfen ohne entsprechende Genehmigung nur wenigen Lebensmitteln zugesetzt werden, zum Beispiel Jod zu Speisesalz. Produkte, die trotz Verbot bzw. fehlender Genehmigung verkauft werden, müssen aus dem Handel genommen werden“.
Hersteller beachten Anreicherungskonzept nur unzureichend
Für mehr rechtliche Klarheit soll in Zukunft das vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgeschlagene Konzept für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D sowie die empfohlenen Höchstmengen sorgen. Denn eine zu hohe Aufnahme von Vitamin D kann mit gesundheitlichen Nachteilen wie Übelkeit und Erbrechen oder Nierensteinen verbunden sein. Bei dem Anreicherungskonzept wurde berücksichtigt, dass Vitamin D auch aus anderen Quellen aufgenommen wird, zum Beispiel aus Margarine oder Nahrungsergänzungsmitteln. Für Milchprodukte, Brot und Backwaren, Streichfette, Speiseöle und Cerealien schlägt das BfR Höchstmengen vor. Diese wurden jedoch bei 13 von 61 Produkten (21 Prozent) überschritten. Die mittels UV-Bestrahlung angereicherten Lebensmittel hielten die Höchstmengen ein. Getränke und Tees sowie Lebensmittel mit ungünstigen Nährwerten wie Süßigkeiten eignen sich laut BfR nicht für eine Anreicherung.
Abgesehen von fehlenden Genehmigungen zur Vitamin D-Anreicherung wurden im Marktcheck einige Produkte gefunden, die zudem hohe Mengen ungünstiger Nährstoffe enthielten. „Es werden Lebensmittel angeboten, für die laut BfR-Konzept und Empfehlungen keine Anreicherung mit Vitamin D vorgesehen ist“, so Umbach. „Getränke, Smoothies, Tees und Süßigkeiten mit Vitamin D-Zusatz haben auf dem Markt nichts zu suchen.“
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Einkauf darauf zu achten, ob Lebensmittel mit Vitamin D angereichert sind. Vor allem Produkte, die sie in größeren Mengen verzehren, sollten möglichst nicht mit Vitamin D angereichert sein.
Die Verbraucherzentrale gibt folgende Tipps zur Vitamin-D-Versorgung:
- Täglich für einige Zeit ins Freie gehen, zum Beispiel bei einem Spaziergang in der Mittagszeit.
So kurbelt man im Frühjahr und Sommer die Vitamin D-Produktion des Körpers an. In den Wintermonaten greift der Körper auf die dann hoffentlich gut gefüllten Vitamin D-Speicher im Fett- und Muskelgewebe sowie in der Leber zurück. - Regelmäßig fetthaltigen Seefisch wie Lachs, Makrele oder Sardinen essen.
Eier und Pilze liefern ebenfalls wertvolles Vitamin D. - Zusätzlich zu Vitamin D sind Bewegung und Calcium erforderlich, um Muskeln und Knochen zu stärken
Ausreichend Bewegung und Sport sind genauso wichtig wie calciumreiche Lebensmittel wie Milchprodukte, Mineralwasser und dunkelgrünes Gemüse.
Weitere Informationen zum Thema finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/marktcheck-vitamin-d
Quelle:
Verbraucherzentrale RP